AGB.

Angaben gemäß § 5 TM

XCELLENCE Consulting GmbH
Oskar-Jäger-Straße 155
50825 Köln

Vertreten durch

Bernd Köhnlein, Fabian Dichant

Kontakt

+49 221 298 888 46
info@xcellence-consulting.com

Registereintrag

Handelsregister: Handelsregister B Amtsgericht Köln
Handelsregister-Nr.: HRB 114819

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a
Umsatzsteuergesetz: DE361895599

Verantwortlich für den Inhalt
nach § 55 ABS. 2 RSTV

Fabian Dichant

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der XCELLENCE GmbH, Oskar-Jäger-Str. 155, 50825 Köln. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Durch die Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.

 

  1. Vertragsgegenstand
    • Die XCELLENCE GmbH, im Folgenden „XCELLENCE“ genannt, erbringt Beratungs-dienstleistungen im Dienstvertrag, die im Einzelnen durch den jeweiligen Vertrag definiert werden.
    • Der genaue Leistungsumfang wird in einem separaten Vertrag oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot festgelegt.
  1. Vertragsschluss
    • Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von XCELLENCE schriftlich annimmt oder eine schriftliche Auftragsbestätigung durch XCELLENCE vorliegt.
    • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  1. Leistungsumfang
    • XCELLENCE erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Wissenschaft und Technik.
    • XCELLENCE ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte heranzuziehen.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden
    • Der Kunde stellt XCELLENCE alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
    • Der Kunde sorgt dafür, dass XCELLENCE und deren Mitarbeiter Zugang zu den Räumlichkeiten und Systemen erhält, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
    • Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten.
  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    • Die Vergütung der Leistungen erfolgt gemäß dem im Vertrag festgelegten Preis oder Tagessatz.
    • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Zahlungskonditionen werden separat auf jeder Rechnung ausgewiesen.
    • Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist leistet. Im Verzugsfall ist XCELLENCE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
  1. Geheimhaltung und Datenschutz
    • Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, geheim zu halten.
    • XCELLENCE verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu verarbeiten.
    • Diese Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen
  1. Haftung
    • XCELLENCE haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
    • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet XCELLENCE nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    • Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
  1. Vertragsdauer und Kündigung
    • Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien und läuft für die im Vertrag vereinbarte Dauer.
    • Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Frist im Vertrag vereinbart ist.
    • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  1. Abwerbungsverbot
    • Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von XCELLENCE während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des letzten Einsatzes eines Mitarbeiters bei dem Kunden abzuwerben.
    • Ein Abwerben im Sinne dieser Klausel liegt vor, wenn der Kunde direkt oder indirekt einen Mitarbeiter von XCELLENCE beschäftigt oder beauftragt, der in den letzten zwei Jahren für den Kunden tätig war.
    • Für den Fall, dass der Kunde gegen die Verpflichtung aus Ziffer 12.1 verstößt, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Ablösesumme in Höhe von 75.000 EUR (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) an XCELLENCE.
    • Die Zahlung der Ablösesumme lässt weitergehende Schadensersatzansprüche von XCELLENCE unberührt.
  1. Schlussbestimmungen
    • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    • Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von XCELLENCE.

 

Quelle: XCELLENCE Consulting GmbH

Stand: 30.08.2024

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